Die Gründung unserer Gesellschaft
1987 wurden Teile der Lübecker Altstadt in die Liste des „Kultur- und Naturerbe der Welt“ der UNESCO aufgenommen. Neben der Feststellung des „allumfassenden, außergewöhnlichen Wert von Lübeck“ beinhaltet dieser UNESCO-Beschluss die Aufforderung, dass dieser Wert „zum Wohle der gesamten Menschheit gefördert werden muß“.
Dieser Aufforderung fühlt sich auch unsere im Oktober 1991 gegründete Gesellschaft verpflichtet und hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, durch Verbesserung der Darstellung und des Erscheinungsbildes der Hansestadt Lübeck den „allumfassenden Wert“ besonders hervorzuheben, sowohl für die Bürger Lübecks, als auch mit Wirkung über die Grenzen der Stadt hinaus.
Unsere Position sehen wir hierbei in Arbeiten zur Ausgestaltung der Stadtgeschichte, um mit ergänzenden Objekten und Darbietungen aus dem „Kulturgut“ der Stadt einen Rahmen für das „Kulturerbe Lübeck“ zu schaffen.
Die „Gesellschaft Weltkulturgut Hansestadt Lübeck e.V.“ versteht sich als eine Vereinigung von Personen, welche die Gestaltung und Darbietung ihrer Stadt auch als Aufgabe der Bürger und nicht nur als alleinige Aufgabe der Verwaltung betrachtet, als eine Gesellschaft von Einwohnern und Freunden der Hansestadt Lübeck, die in eigener Initiative die Stadt mitgestalten wollen.
Die „Gesellschaft Weltkulturgut Hansestadt Lübeck e.V.“ möchte durch Projekte die Geschichte der Stadt für die Allgemeinheit „anschaulicher“ machen, speziell durch Objekte und Darstellungen Lübeck und seine Geschichte vollständiger und attraktiver darbieten.
Die Projekte sollen durch unseren Verein eigenständig erstellt werden, von der Idee bis zum fertigen Objekt können die Mitglieder ihre Kreativität und ihr Engagement für ihre Stadt einbringen. Durch diese Eigenständigkeit sehen wir auch die Möglichkeit, unkonventionelle Ideen aufzunehmen und neue Wege zur Förderung der Attraktivität der Stadt beschreiten zu können, durch die aktive Mitarbeit der Vereinsmitglieder werden der Verwaltung der Stadt keine zusätzlichen Belastungen aufgebürdet, sondern sie wird aktiv zum Wohle der Stadt unterstützt.
Mit den Projekten soll gleichzeitig auch ein Beitrag zur Verbesserung der sozialen Situation in Lübeck geleistet werden, da bei der Erstellung der Objekte Arbeitsmöglichkeiten für benachteiligte Arbeitslose geschaffen werden sollen. Einen weiteren positiven Effekt erwarten wir durch die Einwerbung von Finanzmitteln aus überregionalen Förderprogrammen (Land, Bund, Europäische Union). Die fertigen Projekte sollen vom Verein betreut und erhalten werden, auf Antrag ist jedoch eine Übertragung in das Eigentum der Hansestadt Lübeck möglich.
Eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lübeck unter der Nummer VR 1883.
Die Gesellschaft ist als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff AO und § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG unter der Verzeichnis-Nr. 728 – HL durch das Finanzamt Lübeck anerkannt.
Die Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Eine Spendenbescheinigung wird umgehend nach dem Eingang einer Spende übersandt. Dazu ist es nötig, dass Sie auf dem Überweisungsformular Ihre vollständige Adresse angeben.
Beitragsordnung Gemäß § 4 der Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung als Jahresbeitrag festgesetzt (Stand 1/ 2002): Einzelmitglieder 40,– €, Wehr-, Zivildienstleistende, Schüler und Studenten halber Beitrag eines Einzelmitgliedes, Körperschaftliche Mitglieder 120,– €, Familien (einschl. Kinder bis 16 J.) 70,– €.