Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen/Beförderungsrichtlinien der Gesellschaft Weltkulturgut Hansestadt Lübeck (gemeinnützig) e.V.
§ 1 Grundsätzliches
Die Gesellschaft Weltkulturgut Hansestadt Lübeck e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der seine Projekte durch Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen und Spenden finanziert. Im nachfolgenden Text wird zur Vereinfachung die Bezeichnung „Verein“ genutzt.
Besonders zur allgemeinen Unterhaltung des historischen Nachbaus eines Hanseschiffes, der „Lisa von Lübeck“ und der historischen Werft- Barkasse „SW2“, besteht zur Einwerbung von Zuwendungen die Möglichkeit einer Anwesenheit an Bord, sowohl im Rahmen einer Fahrt oder auf dem liegenden Schiff, sei es als Einzelperson oder als interessierte geschlossene Gruppe.
Der Verein muss jedoch bei der Einwerbung von Zuwendungen rechtliche, organisatorische und zielbezogene Gründe berücksichtigen, die in Einzelfällen nicht mit dem angedachten Anlass für eine Zuwendung vereinbar sind.
Aufgrund der Ziele des Vereins sind so z. B. Vereinbarungen ausgeschlossen, welche die Erzielung von finanziellen Vorteilen über Dritte (z. B. gewerbliche Vermarktung, private Weitergabe zu erhöhten Preisen) beinhalten.
Für Zuwendungen, die im Zusammenhang mit einer Veranstaltung an Bord sowohl im Rahmen einer Fahrt oder auf dem liegenden Schiff auf der „Lisa von Lübeck“ oder auf der Barkasse „SW2“ geleistet wurden, kann aufgrund des vom Finanzamt Lübeck für die Nutzer unterstellten „überwiegenden wirtschaftlichen Vorteil einer Schiffsreise“ keine Spendenbescheinigung erteilt werden.
Die angemessene Zuwendungshöhe wird nachfolgend auch als Preis bezeichnet.
§ 2 Geltung der Bedingungen
Die gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen und Angebote des Vereins erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
§ 3 Reservierung und Vertragsschluss
Die telefonische und mündliche Reservierung der Fahrten des Vereins sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst nach Erhalt bereits bezahlter Passagescheine bei Einzelfahrten oder beglichener Anzahlung der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung vom Verein bei Charterfahrten verbindlich zustande.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Der Verein übernimmt die Beförderung von Personen mit seinen Schiffen und die Getränkegastronomie an Bord sowie ein eingeschränktes Imbissangebot bei öffentlichen Ausfahrten.
Im Rahmen eines Vollcharters übernimmt der Kunde die eigenständige Beschaffung eines zusätzlichen Buffets o.ä. in Absprache mit der Charterplanung.
(2) Vom Verein angebotene und vom Kunden gebuchte Fahrtrouten können nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Witterungsbedingungen (z.B. Starkwind, Nebel, Wasserstände), verkehrstechnischer Beschränkungen, schiffstechnischer oder sonstiger Gegebenheiten sowie der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden.
Treten Umstände ein, die die vorschriftsmäßige sichere Durchführung einer Fahrt verhindern oder beschränken und nicht durch den Verein zu vertreten sind, kann die Fahrt im verminderten Umfang und/oder auf geänderten Routen durchgeführt werden, ohne dass dem Kunden eine Entschädigung zusteht.
Im Rahmen der Fahrtvorbereitung erlangte Erkenntnisse hinsichtlich nautischer Hindernisse (u.a. zu erwartende außergewöhnliche Wetterverhältnisse, Starkwind, extreme Wasserstände, Strömungen) sowie verkehrstechnischer Beschränkungen befreien den Verein von seiner Beförderungspflicht. Der Verein wird die Kunden so früh wie möglich über eine mögliche Absage der Fahrt in Kenntnis setzen.
Dem Kunden steht in solch einem Fall kein Anspruch auf Ausgleich/Schadensersatz für neben dem Reisepreis zusätzlich entstandene Kosten (z.B. Kosten für Catering, An – und Abreise, Unterkunft und Verpflegung der Gäste) zu
(3) Die Entscheidung über alternative Fahrtrouten oder den Abbruch der Fahrt selbst obliegt allein dem pflichtgemäßen Ermessen des Schiffsführers.
(4) Der Verein übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass vereinbarte Anlegestellen nicht nutzbar sind, etwa in Folge einer Belegung durch Fremdschiffe oder aus anderen vom Verein nicht zu vertretenen Gründen.
§ 5 Preise (Zuwendungen)
(1) Für die Teilnahme an Veranstaltungen an Bord des Hanseschiffes „Lisa von Lübeck“ oder auf der Barkasse „SW2“ erwartet der Verein eine finanzielle Zuwendung, die zum Unterhalt der Schiffe oder für die Finanzierung weiterer gemeinnütziger Projekte unseres Vereins verwendet wird.
(2) Maßgebend sind die bei der Reservierung aktuellen Preise (Zuwendungen), die veröffentlicht bzw. bei Charter auf der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführt sind.
(3) Die Fahrtzeit beginnt mit dem Ablegen des Schiffes vom Anleger des Abfahrtortes und endet am Anleger des Ankunftsortes. Die Ankunftszeiten sind Richtwerte und können ggf. leicht abweichen.
(4) Für Vereinbarungen über den Aufenthalt auf den dem Verein zugehörigen Schiffen gilt grundsätzlich der Liegeplatz Behnkai in Lübeck (Nördliche Wallhalbinsel) oder der Ort, an dem sich die Schiffe zum Zeitpunkt der Nutzung planmäßig befinden.
Wird ein davon abweichender Abfahrts- oder Ankunftsort gewünscht und sind dafür gesonderte An- und Abfahrten als Leerfahrt von jeweils mehr als einer halben Stunde erforderlich, erhöht sich der Gesamtreis (Zuwendungsbetrag) um einen festen Zuschlag pro angefangener Stunde Leerfahrt.
Auf Wunsch kann eine konkrete Bestimmung bezüglich des Ortes, Zeitpunkt, Dauer und Ausgestaltung des Aufenthaltes an Bord der „Lisa von Lübeck“ oder auf der Barkasse „SW2“ vereinbart werden; eine solche Vereinbarung hat schriftlich zu erfolgen.
(5) In Einzelfällen kann in Häfen pro Person eine Ein- und Ausschiffungsgebühr (diese wird durch die Hafenbehörde erhoben) verlangt werden, die zusätzlich zur Zuwendung zu entrichten ist.
§ 6 Zahlung
(1) Die Zahlung von reservierten Plätzen bei Einzelfahrten erfolgt sofort entweder in bar in der Geschäftsstelle auf der Hanseschiff-Werft in Lübeck oder als Überweisung auf das bei der Reservierung benannte Konto.
Kurzfristige Einzelfahrten insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen können auch noch vor Abfahrt beim Quartiermeister erworben werden. Zahlung entweder in bar oder aber über PayPal.
Die Zahlung von reservierten Charterfahrten erfolgt auf Rechnung als Überweisung auf das auf der Rechnung benannte Konto zu den angegebenen Zahlungsterminen.
(2) Eine Stornierung bezahlter oder gebuchter Einzelfahrten ist kostenfrei bis zu 5 Tagen vor Fahrtbeginn möglich.
Eine Stornierung bezahlter oder gebuchter Charterfahrten ist kostenfrei bis zu 3 Wochen vor Fahrtbeginn möglich.
Danach wird der komplette Fahrpreis fällig. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
Tritt der Verein von einer Vereinbarung zurück, kann der Kunde bereits geleistete Beträge schriftlich widerrufen.
(3) Bei Einzelfahrten gelten Mindestteilnehmerzahlen.
Bei diesbezüglicher Absage einer Fahrt wird entweder ein Ausweichtermin benannt, ein Gutschein ausgestellt oder aber der Fahrpreis vollständig zurücküberwiesen.
(4) Kartenzahlung ist an Bord nicht möglich.
§ 7 Verhalten an Bord
(1) Es werden nur reisetaugliche Personen befördert. Tiere - insbesondere Hunde - sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Die „Lisa von Lübeck“ ist durch seine historische Bauart für Personen mit Beeinträchtigungen nicht barrierefrei gestaltet, die Anwesenheit von Personen mit Beeinträchtigungen (speziell körperlicher Art) sollte wegen des erhöhten Gefahrenpotentials vorab mit dem Verein besprochen werden.
Jede Person ist sich bei Betreten des Schiffes den besonderen Risiken und Anforderungen eines Schiffsbetriebes auf einem historischen Schiff bewusst, dieses gilt besonders in Bezug auf die eigene Einschätzung der physischen und psychischen Konstitution. Auf den Fahrten sollte stets rutschfestes Schuhwerk und legere Kleidung getragen werden, das Tragen von Damenschuhen mit schmalen hohen Absätzen ist auch bei liegendem Schiff zur eigenen Sicherheit und aus schiffbaulichen Gründen nicht gestattet.
Der Verein kann die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen darauf hinweisen, die die Annahme rechtfertigen, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die mitreisenden Fahrgäste darstellt oder wenn der Schiffsführer den Eindruck gewonnen hat, dass sie nicht reisetauglich ist (u.a. Personen, deren körperliche oder geistige Verfassung eingeschränkt ist, z. B. durch Alkoholgenuss). Sie kann Fahrgäste an einem geeigneten Anleger auch während der Reise absetzen, wenn sich im Verlauf der Reise herausstellt, dass die vorgenannten Gründe vorliegen. Ansprüche gegenüber dem Verein entstehen aus diesen Handlungen nicht, eventuell daraus entstehende Kosten sind von der verursachenden Person zu tragen.
(2) Rauchen und offenes Feuer ist in den Räumlichkeiten grundsätzlich untersagt.
(3) Der Kunde haftet für Schäden, die er oder seine durch ihn gebuchten mitreisenden Fahrgäste am Schiff und/oder Inventar schuldhaft verursacht haben.
(4) Der Verein haftet bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Fahrgäste nur, wenn ihm bzw. einem Besatzungsmitglied mindestens ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann. Bei allen anderen Schäden haftet der Verein nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wobei in diesen Fällen die Haftung auf den dreifachen Reisepreis begrenzt ist.
(5) Die Fahrgäste sind verpflichtet, den Anweisungen des Schiffsführers bzw. der Besatzung zu folgen. Vor Fahrtantritt ist für jeden Fahrgast die Teilnahme an der Sicherheitsbelehrung obligatorisch. Zusätzlich wird auf die im Aushang befindlichen Sicherheitsbestimmungen hingewiesen. Es besteht Rettungswestenpflicht für Nichtschwimmer und kleine Kinder.
Den Fahrgästen ist es u.a. untersagt, Sicherungseinrichtungen missbräuchlich zu betätigen, sich auf die Reling zu setzen oder in die Takelage zu klettern sowie Gegenstände bzw. Abfall über Bord zu werfen.
(6) Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, dass der Verein keinerlei Betreuung bereitstellen kann für Personen aufgrund ihres Alters, ihres Gesundheitszustandes, einer Beeinträchtigung oder aus sonstigen Gründen. Sollten Personen auf Betreuung angewiesen sein, so ist diese vom Kunden zu gewährleisten.
(7) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei öffentlichen oder Charterfahrten immer eine Passagierliste zu erstellen ist, die zumindest den vollen Namen und einen telefonischen Kontakt für jede an Bord befindliche Person zu beinhalten hat.
Es handelt sich dabei um eine behördliche Vorgabe, eine Ablehnung führt zum Ausschluss von der Fahrt, ein Anspruch auf Rückvergütung des Fahrpreises besteht dann nicht.
Die Passagierliste ist bei Charterfahrten durch den Kunden zu erstellen und vor Fahrtbeginn dem Verein vorzulegen.
§ 8 Sonstiges
Die aufgeführten Hinweise gelten grundsätzlich für eine Nutzung der „Lisa von Lübeck“ und der Barkasse „SW2“ unabhängig davon, ob und in welcher Form der Nutzer von ihnen Kenntnis erhalten hat. Eine spezielle Informationspflicht durch den Verein besteht nicht.
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein bzw. werden, werden die übrigen Regelungen hiervon nicht berührt.
§ 9 Widerrufsbelehrung
(1) Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihren entsprechend § 3 geschlossenen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verein über Ihre Anschrift und so weit verfügbar, Ihre Telefonnummer und E-Mail- Adresse mittels einer eindeutigen Erklärung, z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, wird der Verein alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags beim Verein eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
